Kinderrechte

Für uns ergibt sich nicht zuletzt aus der UN-Kinderrechtskonvention eine universelle Verbindlichkeit und Wahrung der Kinderrechte.
Die unten aufgeführten Rechte sind fester und transparenter Bestandteil unserer Hilfeangebote. Auf Basis der Kinderrechte legen wir viel Wert darauf, den betreuten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen die notwendige Kompetenzen zu vermitteln, um ein selbstbestimmtes und mündiges Leben in unserer Gesellschaft gewährleisten.

1) Recht auf gleiche Behandlung:
Gleiches Recht für alle! Du bist genau so viel wert, wie jeder andere und du hast genau die gleichen Rechte, wie jedes andere Kind.

2) Recht auf Gesundheit:
Du hast das Recht, gesund zu leben. Das heißt, dass du bei Krankheit oder Verletzungen ein Recht auf ärztliche Hilfe und Betreuung hast. Außerdem sollst du alles erhalten, was zum gesund bleiben nötig ist.

3) Recht auf Bildung und Lernen:
Du hast das Recht, eine Schule zu besuchen, zu lernen und eine Ausbildung zu machen, die deinen Bedürfnissen und Fähigkeiten entspricht. Es steht dir zu, dass du deine Talente entwickeln kannst und gefördert wirst.

4) Recht Fürsorge und Kontakt zur Familie:
Die Familie ist wichtig für deine Entwicklung. Du hast das Recht Kontakt zu deinen Eltern, Geschwistern, Verwandten und Freunden zu haben. Du hast das Recht, dass sich jemand gut um Dich kümmert, wenn deine Eltern dies gerade nicht so gut können.

5) Recht auf Privatsphäre:
Du hast das Recht, dass dein Privatleben, deine Würde und deine persönliche Ehre geachtet werden. Niemand darf ohne dein Wissen an persönlichen Sachen (z.B.: Briefe, Tagebuch, Handy) gehen, außer es droht Gefahr.

6) Recht auf Meinung, Information und Gehör:
Deine Meinung zählt! Du hast das Recht, deine Gedanken, Wünsche und Bedürfnisse frei zu äußern. Deine Meinung muss bei allen Dingen, die dich betreffen, gehört und geachtet werden: zu Hause, in der WG, in der Schule, bei Ämtern, vor Gericht und so weiter.

7) Recht auf Schutz vor Krieg:
Jedes Kind hat das Recht vor Krieg, Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung geschützt zu werden. Ist ein Kind alleine aus seinem Heimatland geflohen, muss ihm geholfen werden.

8) Recht auf Schutz vor Gewalt und Ausbeutung:
Jede Gewalt gegen Kinder ist verboten. Keiner darf dich schlagen, einsperren, massiv unter Druck setzen oder zu etwas zwingen, wovor du dich fürchtest. Niemand darf Kinder ausbeuten.

9) Recht auf Spiel, Freizeit und Erholung:
Jedes Kind hat ein Recht auf Spiel, Freizeit und Erholung. In deiner freien Zeit sollst du die Dinge tun, die dir Freude machen.

10) Recht auf Beteiligung am Leben:
Als behindertes Kind / Jugendliche/-r hast du das Recht, aktiv am Leben teilnehmen zu können. Du hast das Recht die Förderung und Fürsorge zu bekommen, welche am besten zu Dir passt.

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