Stationäre Hilfen
WG-Carla
Das Konzept richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 12 bis 21 Jahren (ggfls. auch darüber hinaus), die von einer Essstörung betroffen sind.
Für Menschen mit einer Essstörung ist die eigentlich basale Funktion „Essen“ zum gravierenden Problem geworden. Die Störung bestimmt einen Großteil des Tagesverlaufs, so dass Denken, Fühlen, Tun und Lassen und vor allem die Art und Qualität der Beziehungen unter dem negativen Einfluss der Erkrankung stehen. Nicht selten sind weitere Verhaltensproblematiken (z.B. Zwänge, Ängste, depressive Episoden) an eine Essstörung gekoppelt.
Die Klienten/innen können sich grundsätzlich hinsichtlich Alter, des Grads psychosozialer und körperlicher Entwicklung sowie der Wahrnehmung der eigenen Störung („Krankheitseinsicht“) unterscheiden. Wir tragen der großen Alterspanne und der unterschiedlichen Entwicklung der Betroffenen mit einer individuellen Betreuung Rechnung. Die „WG Carla“ bietet Beratung, Begleitung und Unterstützung bei der Gestaltung eines selbstbestimmten Lebens ohne essgestörte Verhaltensmuster.
Unser Hauptziel ist es die Entwicklung der Betroffenen nachhaltig zu fördern und eine Resilienz gegenüber den Auswirkungen der Störung zu erarbeiten. Dies geschieht in Verbindung mit gesundem Alltagserleben und gezielten sozialpädagogischen Angeboten. Die speziell auf die Essstörung zugeschnittene Alltagsstrukturierung wird durch ein multiprofessionelles Team umgesetzt.
Der Träger verfügt über einen großen Erfahrungsschatz im Umgang mit dem Phänomen Essstörung und Zwangsverhalten. Unsere Arbeitsweise zeichnet sich durch einen ganzheitlichen Blick auf die Erkrankung aus und behält damit die notwendige Orientierung von Stärken und Kompetenzen der Betroffenen im Blick. Die komplexen Biographien und häufige Komorbiditäten stellen viele Anforderungen an die Beteiligten.
Die „WG CARLA“ ist ein vollstationäres Angebot, nach §§ 27, 34, 35a, 41 SGB VIII, für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit einer Essstörung und sachsenweit einzigartig.
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wichtige Aufnahmekriterien sind u.a.
– Kostenübernahme durch Jugendamt,
Kassenvereinigung, Sorgeberechtigte etc.
– Gutachten nach
§35a SGB VIII
– störungsspezifische Diagnose
– vorangegangene stationäre / klinische
Therapie
– nachsorgende Anbindung an Klinik bzw.
niedergelassene/n Facharzt/-ärztin, Therapeuten/ in
– Tagesstrukturierende Beschäftigung z.B.
Schule, Beruf, Studium
– gewisses Maß an "Krankheitseinsicht"
– medizinisch notwendiges Haltegewicht
Unser Spektrum der Stationären Hilfe
WG-Tieck
Die Familienergänzenden Wohngruppe bieten Kindern und Jugendlichen ein „Zuhause“ und ist auf Mädchenarbeit spezialisiert.
WG-Breitscheid
Das Konzept für Kinder/Jugendliche mit besonderen Bedarfen im Bereich Schule und Ausbildung.