Gut zu Wissen
Eltern haben auch bei
Inanspruchnahme
von Hilfen zur Erziehung Rechte.
Diese können ausschließlich gerichtlich
oder im Einvernehmen eingeschränkt werden.
Elternrechte
In all unseren Hilfeangeboten ist es oberstes Credo, dass es Ihren Kindern so gut wie möglich geht.
Wir achten auf eine ansprechende und zweckmäßige Einrichtung sowie Ausstattung der Wohngruppen. Außerdem stellen wir sicher, dass genügend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihre Kinder betreuen und sich um sie kümmern. Sie können einen klaren und wertschätzenden Umgang gegenüber ihren Kindern erwarten.
Auch wenn es selbstverständlicher Weise gewisser Regeln und Abläufe in der Wohngruppe bedarf und auch auf deren Einhaltung geachtet wird, gehen wir liebevoll und individuell auf Ihre Kinder ein. Dabei versuchen wir im Alltag den Besonderheiten und Bedürfnissen eines jeden Kindes gerecht zu werden. Auf die wichtigen Lebensbereiche, wie allen voran Familie sowie Gesundheit, Schule, Freizeit, Freundschaft und vieles mehr haben wir gemeinsam mit Ihnen im Blick.
In all diesen Punkten sind wir natürlich auch auf Ihre Mithilfe angewiesen, denn Sie als Eltern sind die Experten für Ihr Kind. Um dieser Grundhaltung Rechnung zu tragen, möchten wir Ihnen nachfolgende ausgewählte Elternrechte auflisten.
1.) Das Recht, die Hilfeform frei zu wählen und bei der Auswahl des Leistungserbringers bzw. der Einrichtung mitzubestimmen.
2.) Das Recht auf Datenschutz und der Wahrung des Sozialgeheimnisses. Es werden keine Daten über Sie und Ihre Familie ohne ihre Zustimmung weitergegeben.
3.) Das Recht auf Beteiligung, Mitbestimmung und Ausübung der elterlichen Sorge. Wichtige Belange sprechen wir mit Ihnen ab. Bei Bedarf können Sie Termine begleiten. Grundlegende Entscheidungen (z.B.: Impfungen, Operationen, Piercings und Tattoos, die Anmeldung an Schule und Kindergarten, etc.) treffen nach wie vor Sie als Sorgeberechtigte/r.
4.) Das Recht auf Beschwerde. In der Ausgestaltung der Hilfe können Sie die Angebote des Trägers und weiterer Anlaufstellen nutzen, um ihre Anliegen geltend zu machen. Zu Hilfebeginn wird Ihnen ein Infoblatt zum Beschwerdemanagement des Trägers ausgehändigt und erklärt.
5.) Das Recht die Hilfe zu beenden oder zu verändern. Sie sind Auftraggeber der Hilfe, nicht das Jugendamt. Sie schließen mit dem freien Träger einen Vertrag ab über die Hilfeerbringung. Jeder Vertrag ist kündbar. Vorausgesetzt, Sie sind in der vollen elterlichen Sorge.
6.) Das Recht auf Transparenz und Verweigerung bei Kontrollaufträgen. Es kann vorkommen, dass das Jugendamt einen freien Träger bittet, Kontrollen durchzuführen. Das geht aber nur, wenn Sie als Eltern dem zustimmen. Sie sollten nur Kontrollen zustimmen, die Sie für begründet halten.
7.) Das Recht auf Information. Sie erhalten als Sorgeberechtigte/r jederzeit alle Informationen über den Stand der Hilfe und über ihre Kinder.
8.) Das Recht auf Kontakt zu Ihren Kindern. Sie haben verschiedene Möglichkeiten, regelmäßig mit Ihren Kindern in Kontakt zu treten. Diese reichen von Briefen, Mails, Telefonaten bis hin zu Besuchen und Beurlaubungen nach Hause. Die genauen Regelungen und eventuellen Einschränkungen werden gemeinsam mit Ihnen und dem Jugendamt vereinbart.
9.) Das Recht auf eine/n feste/n Ansprechpartner/in. In jedem Fall haben Sie und ihre Kinder feste Bezugsbetreuungen, so dass Sie eine möglichst vertrauensvolle Arbeitsbeziehung eingehen können.
10.) Das Recht auf Wertschätzung und Achtung ihrer Persönlichkeit. Sie werden von uns grundsätzlich in Ihrer Person geachtet und in Ihrer Rolle als Mutter oder Vater wertgeschätzt. Das heißt jedoch nicht, dass wir uneingeschränkt einzelne Handlungen oder Haltungen unterstützen, teilen oder billigen.