stationäre Hilfen
WG Luca
Die WG Luca richtet sich als stationär betreute Wohnform an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die von einer Essstörung betroffen sind.
Sie bietet Beratung, Begleitung und Unterstützung bei der Gestaltung eines selbstbestimmten Lebens ohne essgestörte Verhaltensweisen.
Die Wohngruppe dient für die jungen Menschen vorübergehend als sicherer Lebensort, an dem sie lernen, wieder „Normalität“ zu leben. Ein ganzheitlicher Blick sowie eine ressourcenorientierte Grundhaltung zeichnen unsere Arbeitsweise aus. Neben symptomspezifischer Arbeit ist es uns ein großes Anliegen, den Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen einen angenehmen Schutzraum zu bieten, in dem sie eine individuelle Lebensperspektive entwickeln und persönliche Ziele erreichen können.
Das gemütliche Haus (nicht barrierefrei) mit kleinem Gartenbereich befindet sich im Stadtgebiet Blasewitz in Dresden. Der Stadtteil bietet neben der guten Verkehrsanbindung vielfältige Einkaufsmöglichkeiten, kulturelle Angebote, die Nähe zu den Elbwiesen sowie ärztliche Versorgung und Schulen in naher Umgebung. Die Wohngruppe bietet 4 Plätze, in 2 Doppelzimmern.
Im Kontext der Wohngruppe gilt es, Lösungen, Schutzmechanismen und alternative innere Prozesse zu entwickeln, die auch außerhalb der Einrichtung nachhaltig essgestörte Denk- und Verhaltensmuster ersetzen können. Durch die Installation geeigneter Kontrollmaßnahmen, fester Strukturen und sozialpädagogischer Interventionen sowie Abläufe im Alltag, wird der Essstörung entgegengewirkt. Dazu gehören unter anderem:
- begleitete und gemeinsam eingenommene Mahl zeiten,
- gemeinsame Gruppenaktivitäten,
- Koch– und Einkaufstrainings,
- regelmäßige Reflektionsgespräche.
Das multiprofessionelle Team der WG ist inner- und außerhalb Dresdens bestens vernetzt. Wir kooperieren mit dem Universitätsklinikum Dresden, (niedergelassenen) Psycho– und Körpertherapeutinnen und arbeiten eng mit einer Ernährungsberaterin zusammen, die regelmäßig für Beratungsangebote und Kochtrainings auch vor Ort zur Verfügung steht.
Rechtliche Grundlage
Eingliederungshilfe nach §§ 34, 35a
Absatz 2.4, 36 und 41
(Einzelfallprüfung) SGB VIII
Aufnahmekriterien
- diagnostizierte Essstörung
- Aufnahmealter: 12 – 18 Jahre (im Einzelfall auf Antrag darüber hinaus)
- BMI von mind. 17,5 (> 18 Jahre) bzw. bei der Unterschreitung der 10. Altersperzentile (< 18 Jahre)
- bestehende Anbindung an ambulante Therapieform und/oder klinisches Setting
- tagsüber tagesstrukturierende Beschäftigung (Schule, Beruf, Studium o.a.)
- i.d. R. Gutachten nach SGB VIII § 35a – Kostenübernahme nach Beantragung und Bewilligung durch das Jugendamt -> Angebot ausschließlich verhandelt für Jugendämter außerhalb Dresdens
Ausschlusskriterien
- kein eigener Genesungswunsch
- mangelnde Absprachefähigkeit
- komplexe klinische Bedarfe
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